Pflegekasse & Finanzierung

Mit Pflegegrad zahlt oft die Pflegekasse

Viele unserer Kundinnen und Kunden zahlen für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung wenig oder gar nichts dazu. Wir sind anerkannter Anbieter, erklären Ihnen Ihre Ansprüche und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Beraterin schaut gemeinsam mit einer Seniorin auf einen Laptop
  • ab Pflegegrad 1

    Entlastungsbetrag

    131 €

    pro Monat für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.

  • ab Pflegegrad 2

    Umwandlungsanspruch

    bis 40 %

    der nicht genutzten Pflegesachleistung zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag – je nach Pflegegrad bis 919,60 € im Monat.

  • ab Pflegegrad 2

    Verhinderungspflege

    3.539 €

    im Jahr als gemeinsamer Betrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – auch stundenweise, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen.

  • ohne Pflegegrad

    Steuerbonus

    20 %

    der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie von der Steuer abziehen – bis zu 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG).

Gut zu wissen: Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die ab 2027 einige dieser Leistungen neu ordnen soll. Wir halten Sie auf dem Laufenden und prüfen Ihre Ansprüche im Erstgespräch immer nach aktuellem Stand.

Pflegesachleistung und Umwandlungsanspruch 2026 je Pflegegrad
PflegegradPflegesachleistung pro Monatdavon bis zu 40 % für Alltagshilfe
Pflegegrad 2796 €318,40 €
Pflegegrad 31.497 €598,80 €
Pflegegrad 41.859 €743,60 €
Pflegegrad 52.299 €919,60 €

Stand 2026, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht Leistungsbeträge 2026. Wird der Umwandlungsanspruch genutzt, verringert sich das Pflegegeld anteilig.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zu Ihrer Unterstützung

Keine Sorge vor Papierkram – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Beratung vereinbaren

  1. Pflegegrad beantragen

    Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf genügt. Der Medizinische Dienst begutachtet anschließend, wie selbstständig Sie im Alltag sind.

  2. Kostenloses Erstgespräch

    Wir besuchen Sie zu Hause, besprechen Ihren Bedarf und prüfen, welche Budgets Sie nutzen können.

  3. Unterlagen vorbereiten

    Sie erhalten alle Unterlagen in Ruhe zum Durchlesen. Beim Ausfüllen helfen wir Ihnen gern.

  4. Unterstützung startet

    Ihre feste Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung kommt zu den vereinbarten Zeiten.

  5. Direkte Abrechnung

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Übersteigt Ihr Bedarf das Budget, erhalten Sie für den Rest eine transparente Rechnung.

Die fünf Pflegegrade mit Punktwerten und Pflegegeld 2026
PflegegradBeeinträchtigung der SelbstständigkeitPunktePflegegeld 2026
1gering12,5 bis unter 27–
2erheblich27 bis unter 47,5347 €
3schwer47,5 bis unter 70599 €
4schwerst70 bis unter 90800 €
5schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung90 bis 100990 €

Quelle: § 15 und § 37 SGB XI, Stand 2026. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Brauche ich einen Pflegegrad, um Sie zu beauftragen?

Nein. Sie können uns auch privat beauftragen. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse aber oft einen großen Teil der Kosten.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Danach verfällt der Betrag.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die Einzelheiten besprechen wir im Erstgespräch.

Kann ich mehrere Budgets kombinieren?

Ja. Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege lassen sich kombinieren. Wir stellen die für Sie beste Lösung zusammen.

Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?

Dann können Sie weitere Stunden privat dazubuchen. Diese Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.

Helfen Sie auch beim Antrag auf einen Pflegegrad?

Ja. Wir erklären Ihnen den Ablauf, geben Tipps für die Begutachtung und unterstützen Sie bei Formularen und Schriftverkehr.

Wir prüfen Ihre Ansprüche – kostenlos

Im Erstgespräch rechnen wir gemeinsam durch, welche Budgets Ihnen zustehen und wie viel Hilfe damit möglich ist.