Pflegekasse & Finanzierung
Mit Pflegegrad zahlt oft die Pflegekasse
Viele unserer Kundinnen und Kunden zahlen für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung wenig oder gar nichts dazu. Wir sind anerkannter Anbieter, erklären Ihnen Ihre Ansprüche und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Ihre Budgets 2026
Diese Leistungen können Sie nutzen
Alle Beträge gelten für Pflegebedürftige, die zu Hause leben. Einen gesonderten Antrag vorab brauchen Sie für den Entlastungsbetrag nicht.
- ab Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag
131 €
pro Monat für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.
- ab Pflegegrad 2
Umwandlungsanspruch
bis 40 %
der nicht genutzten Pflegesachleistung zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag – je nach Pflegegrad bis 919,60 € im Monat.
- ab Pflegegrad 2
Verhinderungspflege
3.539 €
im Jahr als gemeinsamer Betrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – auch stundenweise, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen.
- ohne Pflegegrad
Steuerbonus
20 %
der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie von der Steuer abziehen – bis zu 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG).
Gut zu wissen: Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die ab 2027 einige dieser Leistungen neu ordnen soll. Wir halten Sie auf dem Laufenden und prüfen Ihre Ansprüche im Erstgespräch immer nach aktuellem Stand.
Umwandlungsanspruch
So viel ist je Pflegegrad möglich
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | davon bis zu 40 % für Alltagshilfe |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 919,60 € |
Stand 2026, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht Leistungsbeträge 2026. Wird der Umwandlungsanspruch genutzt, verringert sich das Pflegegeld anteilig.
Schritt für Schritt
So kommen Sie zu Ihrer Unterstützung
Keine Sorge vor Papierkram – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Pflegegrad beantragen
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf genügt. Der Medizinische Dienst begutachtet anschließend, wie selbstständig Sie im Alltag sind.
Kostenloses Erstgespräch
Wir besuchen Sie zu Hause, besprechen Ihren Bedarf und prüfen, welche Budgets Sie nutzen können.
Unterlagen vorbereiten
Sie erhalten alle Unterlagen in Ruhe zum Durchlesen. Beim Ausfüllen helfen wir Ihnen gern.
Unterstützung startet
Ihre feste Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung kommt zu den vereinbarten Zeiten.
Direkte Abrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Übersteigt Ihr Bedarf das Budget, erhalten Sie für den Rest eine transparente Rechnung.
Pflegegrade leicht erklärt
Was bedeuten die fünf Pflegegrade?
Der Medizinische Dienst bewertet, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist, und vergibt dafür Punkte. Daraus ergibt sich der Pflegegrad.
| Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Punkte | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|---|
| 1 | gering | 12,5 bis unter 27 | – |
| 2 | erheblich | 27 bis unter 47,5 | 347 € |
| 3 | schwer | 47,5 bis unter 70 | 599 € |
| 4 | schwerst | 70 bis unter 90 | 800 € |
| 5 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung | 90 bis 100 | 990 € |
Quelle: § 15 und § 37 SGB XI, Stand 2026. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad, um Sie zu beauftragen?
Nein. Sie können uns auch privat beauftragen. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse aber oft einen großen Teil der Kosten.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Danach verfällt der Betrag.
Muss ich in Vorleistung gehen?
In der Regel nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die Einzelheiten besprechen wir im Erstgespräch.
Kann ich mehrere Budgets kombinieren?
Ja. Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege lassen sich kombinieren. Wir stellen die für Sie beste Lösung zusammen.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Dann können Sie weitere Stunden privat dazubuchen. Diese Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.
Helfen Sie auch beim Antrag auf einen Pflegegrad?
Ja. Wir erklären Ihnen den Ablauf, geben Tipps für die Begutachtung und unterstützen Sie bei Formularen und Schriftverkehr.
Wir prüfen Ihre Ansprüche – kostenlos
Im Erstgespräch rechnen wir gemeinsam durch, welche Budgets Ihnen zustehen und wie viel Hilfe damit möglich ist.